Erhaltungsmaßnahmen: Vorschläge und Empfehlungen
Mittlerweile wurden drei Arbeitspapiere als Beiträge zu Sicherung und Erhalt der Tomburg der Stadt Rheinbach als ›Untere Denkmalbehörde‹ vorgelegt. Die darin enthaltenen Vorschläge und Empfehlungen konkretisieren konzeptionelle Überlegungen aus meinem Vortrag vom November 2014 im Ausschuß für Standortförderung: Gewerbe, Wirtschaft, Tourismus und Kultur
(siehe unten oder »Die Tomburg – Zustand und Substanzverlust«).
Beitrag 1: Das Plateaugeländer
Besuchern der Tomburg fällt immer wieder der desolate Zustand des umlaufenden Geländers auf, der sich über die Jahre aufgrund von Witterungseinflüssen und leider auch Vandalismus entwickelt hat. Die Hölzer sind zunehmend mürbe und angefault und bieten nicht mehr die notwendige Standfestigkeit. Zwischen den Pfosten fehlen abschnittsweise Handlauf und Querlatten; an zwei Teilstrecken fehlt das Geländer komplett. Der Abstand des Geländers zur Abbruchkante sollte neu überdacht werden; gegebenenfalls kann eine Rückverlegung des Geländers die Sicherheit erhöhen. Für den Fall, das diese Maßnahme umgesetzt werden soll, ist insbesondere das Amt für Bodendenkmalpflege beim LVR zu beteiligen, denn mindestens das Setzen neuer Pfosten bedeutet einen Eingriff in das Bodendenkmal ›Tomburg‹.
Zur Erneuerung des umlaufenden Plateaugeländers. Bestandsaufnahme – Kartierung – Mengengerüst
Beitrag 2: Bausubstanz aus dem 15. Jahrhundert
Nach der archäologischen Untersuchung einer etwa 20 x 20 m großen Fläche im Jahre 1968 sind die dokumentierten Grundmauern Anfang der 1970er Jahre durch die Stadt Rheinbach auf die heute sichtbare Höhe aufgemauert worden. Dadurch entsteht ein räumlicher Eindruck von der Lage der Gebäude Ende des 15. Jh.; gleichwohl sind Annahmen über das aufgehende Mauerwerk immer Spekulation. Immerhin ist von einem mehrgeschossigen Gebäude mit vorgelagerten Wirtschaftsgebäuden mit einer Ofenanlage auszugehen. Hinweise hierauf liefern Ansätze einer Treppenkonstruktion und die Dicke der Mauern. Diese Indizien werden durch Inventarverzeichnisse aus dem 15. Jh. unterstützt. Auf den fortschreitenden Verlust an Bausubstanz ist wiederholt von mir hingewiesen worden. Mit diesem Beitrag werden die Bauschäden fotografisch detailliert aufgezeigt. Für eine bauphysikalisch sachgerechte Sicherung wird weitere fachliche Unterstützung erforderlich sein, dies auch in jedem Fall mit Beteiligung des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland beim LVR.
Neben der Sicherung des Baubestandes geht es aber auch um die Sichtbarmachung der Befunde, die 1968 zwar festgestellt, aber in der 1970er Jahren nicht wie die anderen Teile der Anlage gesichert und aufgemauert wurden. Seit damals sind auch die Fundamente der oben erwähnten Wirtschaftsgebäude stark gefährdet. Die Lauffläche wurde durch Witterungseinflüsse, Erosion und das normale Begehen soweit abgetragen, dass die Fundamente an der heutigen Oberfläche frei gelegt werden und die Mauern Stein für Stein verloren gehen.
Beitrag 3: Baumkartierung
Bäume, die auf, in und unmittelbar neben archäologischen Befunden wurzeln, gefährden Denkmäler in ihrem Bestand. Windlast erzeugt über die Hebelwirkung hoch aufragender Stämme enorme Kräfte, die mechanisch auf die Mauern einwirken, ihren Verbund lockern, Spalten öffnen für eindringendes Wasser, chemische Verwitterung intensivieren und auf diesem Weg Teile der Mauerschalen herausbrechen lassen.
Diese Bäume sollten knapp über dem Boden gekappt werden.
Ein komplettes Entfernen der Wurzelstöcke ist ohne weitere Zerstörung der Befunde nicht möglich. Um ein erneutes Ausschlagen der Wurzelstöcke zu verhindern, können von oben in die Köpfe der Stümpfe Rillen gesägt werden. In ihnen sammelt sich Wasser und führt zu einem langsamen Verrotten. Vor Durchführung dieser Maßnahme müssen die Untere Landschaftsbehörde und das zuständige Forstamt beteiligt werden.